Die neue E-Auto-Förderung
Ab 2026 setzt die Bundesregierung erneut auf eine finanzielle Unterstützung beim Kauf von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Die geplante Prämie wird gezielt Haushalten den Zugang erleichtern, für die der Wechsel zur Elektromobilität bislang wenig realistisch war – mit klarem Fokus auf soziale Aspekte.
Wussten Sie schon? Bereits am 19. Januar 2026 wurde das neue Förderpaket angekündigt.
Die wichtigsten Fakten kompakt
- Förderung nach Einkommen: Anspruchsberechtigt sind Familien und Einzelpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €.
- Kinderbonus: Die Einkommensgrenze erhöht sich pro Kind um 5.000 €.
- Grundprämie: 3.000 € Zuschuss für jeden Elektro-Neuwagen.
- Familienplus: 500 € je Kind, maximal 1.000 €.
- Extra-Zuschuss für geringe Einkommen: Bis zu 1.000 € extra für Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen unter 3.000 €.
- Maximaler Gesamtbetrag: Bis zu 6.000 € sind möglich, abhängig von Einkommen, Kinderanzahl und weiteren Bedingungen.

Wem kommt die neue Förderung zugute?
Die Prämie richtet sich speziell an Privathaushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und ist einkommensabhängig gestaffelt. Damit wird E-Mobilität für mehr Menschen erreichbar. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein – auch rückwirkend für frühere Käufe.

Steuerlicher Vorteil für E-Auto-Fahrer
E-Fahrzeuge sind bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Die 0,25%-Regel für Dienstwagen bleibt bestehen. Die verbesserten Abschreibungen bringen Unternehmen zusätzliche Steuererleichterungen.

Hinweis zum Förderantrag
Bitte beachten Sie: Innerhalb der Autogruppe Liebe wird keine individuelle Beratung zur staatlichen Förderung angeboten. Die Beantragung und die Nachweisführung der Förderberechtigung liegen vollständig beim jeweiligen Kunden.
Wichtig: Eine etwaige Leasing-Sonderzahlung ist unabhängig von der staatlichen Förderung direkt zu leisten.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
- Förderfähig sind vor allem vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Auch Plug-in-Hybride werden einbezogen
- Geplante Preisobergrenze: ca. 45.000 € netto pro Fahrzeug, Mindesthaltedauer des Fahrzeugs von 36 Monaten (Leasing und Kauf)
- Gebrauchte E-Autos könnten künftig ebenfalls förderfähig werden – dies wird aktuell noch geprüft und ist nicht final entschieden

Endecken Sie auch den neusten vollelektischen Škoda.
Der Epiq kommt im Herbst 2026!

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- Auch Plug-in-Hybride werden einbezogen
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- ab März 2026 bestellbar