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Die neue E-Auto-Förderung






Ab 2026 setzt die Bundesregierung erneut auf eine finanzielle Unterstützung beim Kauf von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Die geplante Prämie wird gezielt Haushalten den Zugang erleichtern, für die der Wechsel zur Elektromobilität bislang wenig realistisch war – mit klarem Fokus auf soziale Aspekte.

Wussten Sie schon? Bereits am 19. Januar 2026 wurde das neue Förderpaket angekündigt. 

 





Die wichtigsten Fakten kompakt






  • Förderung nach Einkommen: Anspruchsberechtigt sind Familien und Einzelpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €.
  • Kinderbonus: Die Einkommensgrenze erhöht sich pro Kind um 5.000 €.
  • Grundprämie: 3.000 € Zuschuss für jeden Elektro-Neuwagen.
  • Familienplus: 500 € je Kind, maximal 1.000 €.
  • Extra-Zuschuss für geringe Einkommen: Bis zu 1.000 € extra für Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen unter 3.000 €.
  • Maximaler Gesamtbetrag: Bis zu 6.000 € sind möglich, abhängig von Einkommen, Kinderanzahl und weiteren Bedingungen.





Wissenswertes




Familie und E-Auto

Wem kommt die neue Förderung zugute? 

Die Prämie richtet sich speziell an Privathaushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und ist einkommensabhängig gestaffelt. Damit wird E-Mobilität für mehr Menschen erreichbar. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein – auch rückwirkend für frühere Käufe. 

Mann geht neben E Auto

Steuerlicher Vorteil für E-Auto-Fahrer

E-Fahrzeuge sind bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Die 0,25%-Regel für Dienstwagen bleibt bestehen. Die verbesserten Abschreibungen bringen Unternehmen zusätzliche Steuererleichterungen.

Overlay mit Alarmglocke

Hinweis zum Förderantrag

Bitte beachten Sie: Innerhalb der Autogruppe Liebe wird keine individuelle Beratung zur staatlichen Förderung angeboten. Die Beantragung und die Nachweisführung der Förderberechtigung liegen vollständig beim jeweiligen Kunden.
Wichtig: Eine etwaige Leasing-Sonderzahlung ist unabhängig von der staatlichen Förderung direkt zu leisten.





Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

 
  • Förderfähig sind vor allem vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Auch Plug-in-Hybride werden einbezogen
  • Geplante Preisobergrenze: ca. 45.000 € netto pro Fahrzeug, Mindesthaltedauer des Fahrzeugs von 36 Monaten (Leasing und Kauf)
  • Gebrauchte E-Autos könnten künftig ebenfalls förderfähig werden – dies wird aktuell noch geprüft und ist nicht final entschieden
Skoda E-Fahrzeug bei Fahrt





Endecken Sie auch den neusten vollelektischen Škoda.
Der Epiq kommt im Herbst 2026!

 
Skoda Epiq Showcar im Stand
  • 100 % elektrischen SUV-Crossover für die Stadt
  • Auch Plug-in-Hybride werden einbezogen
  • bis zu 425 km Reichweite
  • Einstiegspreis von rund 25.000 €
  • ab März 2026 bestellbar





FAQ

 




Turboabschreibung bei E-Dienstwagen 

 

Turboabschreibung für Elektro-Dienstwagen (gültig bis 31.12.2027)


Information Details
Gültigkeit Bis 31. Dezember 2027 für neue Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen
Abschreibung im 1. Jahr 75 %
Abschreibung in den Folgejahren 2. Jahr: 10 %
3. Jahr: 5 %
4. Jahr: 5 %
5. Jahr: 3 %
6. Jahr: 2 %
Unternehmensvorteil Unmittelbare steuerliche Entlastung direkt nach dem Kauf

Ihre Vorteile auf einen Blick


  • Sofortige Ersparnis durch staatliche Förderung 
    Geringe Betriebskosten & weniger Wartungsaufwand 
  • Attraktive Leasingaktionen auf viele Škoda-Modelle 
  • Familienbonus: Mehr Förderung für mehr Mobilität